Hausordnung
- Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Andere Mitglieder, Gäste und Trainer sind respektvoll zu behandeln.
- Anmeldung und Pünktlichkeit sind verbindlich! Störungen einer laufenden Klasse oder eines Kurses sind zu vermeiden.
- Das Betreten der Trainingsfläche ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet.
- Aus Rücksicht auf andere Mitglieder und Nachbarn ist unnötiger Lärm oder lautes Schreien beim Training zu vermeiden. Intensives Training kann auch leise erfolgen.
- Mit allen Einrichtungsgegenständen und Trainingsgeräten ist sorgsam umzugehen. Trainingsgeräte sind nach deren Nutzung an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind dem Personal sofort zu melden. Vorsätzliche und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.
- CrossFit Tuttlingen übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
- Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr benötigen das Einverständnis der Eltern, um das Angebot von CrossFit Tuttlingen nutzen zu können.
- Das Rauchen ist in den Anlagen und auf dem Gelände von CrossFit Tuttlingen untersagt.
- Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände Bei der Brühlmühle 18 und auf den öffentlichen Straßen vorhanden.
- Bei privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch das Personal von CrossFit Tuttlingen ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.
- Kinder dürfen mitgebracht werden, die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass dessen Kinder den laufenden Kurs/die Klasse nicht stören.
- Das Mitbringen von Haustieren in den Trainingsbereich von CrossFit Tuttlingen ist untersagt. Hunde dürfen im Außenbereich (bei schlechtem Wetter im Foyer) auf Ihre Besitzer warten.
- Die Hausordnung ist für Mitglieder und Gäste bindend.
- Die Nichteinhaltung der Hausordnung kann zum Nutzungsausschluss führen.
Version 1, Stand 30.03.2022