Allgemeine Geschäftsbedingungen CrossFit Tuttlingen
Version 1, Stand 23.03.2022
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der Momentum Medical Fitness GbR, nachfolgend „CrossFit Tuttlingen“ genannt, mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Teilnahme an Gruppentrainings und/oder zur Nutzung der Einrichtungen von CrossFit Tuttlingen berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
2. Nutzungsvereinbarung
Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft, einer 10er-Karte oder einem Einzeltraining bei CrossFit Tuttlingen kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. CrossFit Tuttlingen erbringt dem Mitglied die Leistung in Form von angeleitetem allgemeinem Fitnesstraining. Dabei sind die Art und Weise der Bereitstellung, die Zusammensetzung des Trainingsprogramms als auch der Ort und Zeit variabel. Das Mitglied erhält diese Leistungen für die vertraglich vereinbarte Zahlung des Mitgliedsbeitrags, für die Dauer seiner Mitgliedschaft.
Der Erwerb einer 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an 10 Trainingseinheiten, bzw. sofern von CrossFit Tuttlingen angeboten, auch Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Für die Nutzung des Open Gyms wird eine mindestens sechsmonatige Trainingserfahrung vorausgesetzt. 10er Karten sind personengebunden und können nicht übertragen werden.
Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht im Leistungsumfang von Laufzeit- und Kartenverträgen enthalten und müssen separat erworben werden.
Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner erhalten gegen Nachweis einen Nachlass von 10€ auf die Mitgliedschaftsgebühr bzw. den Preis der 10er-Karte.
CrossFit Tuttlingen erhebt eine einmalige Servicepauschale von 10€ bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten. Die Servicepauschale deckt anteilig die Kosten aller digitalen Dienstleistungen die für den Trainingsbetrieb notwendig sind. Sollte die Vertragslaufzeit davon abweichen, wird dieser Betrag anteilig in Rechnung gestellt.
Für die Teilnahme am Training bekommt das Mitglied eine Buchungssoftware zur Nutzung („Eversports“) bereitgestellt. Darüber kann das Mitglied das vertraglich vereinbarte Kontingent während der Gültigkeit nutzen und reserviert hierzu per App oder online einen Termin. Die Anmeldung kann maximal 72h im Voraus erfolgen.
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweiligen Fassung, welche in der Sportstätte sowie auf der Webseite von CrossFit Tuttlingen einsehbar ist.
Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Webseite bekannt gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar sowie in der ersten Augustwoche eines Jahres finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsstunden/Kurse statt. Weiterhin behält sich CrossFit Tuttlingen vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich im Voraus, zum jeweils vereinbarten Abbuchungstermin, beginnend mit dem Mitgliedschaftsbeginn. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen.
Der Leistungsempfänger ermächtigt die Momentum Medical Fitness GbR – CrossFit Tuttlingen, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CrossFit Tuttlingen gezogenen Lastschriften einzulösen.
Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist CrossFit Tuttlingen berechtigt, für die durch Bankrücklastschrift entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,50 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E- Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) CrossFit Tuttlingen unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die CrossFit Tuttlingen dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
4. Kursanmeldung/Stornierung
Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 12 Personen. CrossFit Tuttlingen behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit der jeweiligen Kursstunde anzupassen.
Da die Teilnehmeranzahl des Trainingsangebotes limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit einer vorherigen Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet CrossFit Tuttlingen, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann.
Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist verbindlich. Termine für Trainingsstunden können online aber rechtzeitig storniert werden. Aktuelle Buchungsregeln sind bei der Onlinebuchung sichtbar.
Termine für die Teilnahme am Gruppentraining können online bis drei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenkurse müssen 9 Stunden im Voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom jeweiligen Trainingskontingent abgezogen. Ein nicht wahrgenommener reservierter Termin wird ebenfalls vom jeweiligen Trainingskontingent abgezogen.
CrossFit Tuttlingen behält es sich vor, Trainingsstunden abzusagen, falls sich bis drei Stunden (Tageskurse) bzw. 9h (Morgenkurse) vor Kursbeginn weniger als drei Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail/Telefon. Das Buchungskontingent für einen ausgefallenen Kurs entfällt nicht.
Termine für Personal Training, die nicht wahrgenommen oder im vereinbarten Rahmen von 24 Stunden vorher storniert werden, zählen als besucht und werden in Rechnung gestellt.
5. Teilnahmevoraussetzung
Um eine sichere Teilnahme am gesamten CrossFit Tuttlingen Trainingsangebot zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet, fünf der angebotenen Kursstunden mit Einsteigerniveau bei CrossFit Tuttlingen zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens sechs Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung der Trainer, das Einsteigerniveau überspringen.
6. Laufzeit, Kündigung des Vertrages, Widerruf
Die Laufzeit richtet sich nach dem Vertragsverhältnis, beträgt in der Regel jedoch 3 Monate. Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossenen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an CrossFit Tuttlingen, Momentum Medical Fitness GbR, Bei der Brühlmühle 18, 78532 Tuttlingen zu erfolgen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Ein Widerruf nach Abschluss des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wird es CrossFit Tuttlingen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7. Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft
Bei einem Wohnortwechsel mit einer Entfernung von über 50 km zur Sportstätte (Bei der Brühlmühle 18, 78532 Tuttlingen), kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig.
CrossFit Tuttlingen behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählen u.a. ein Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, ein grober Verstoß gegen die Hausordnung, die wiederholte Störung der Gemeinschaft im Trainingsbetrieb, oder die Einnahme unerlaubter Substanzen (insbesondere Doping- und Rauschmittel).
Für sonstige Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Ruhen der Mitgliedschaft
Im Allgemeinen werden keine Pausen während der Mitgliedschaft gewährt. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats formlos schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von CrossFit Tuttlingen nicht in Anspruch nehmen. Das Aussetzten der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub ist nicht möglich.
9. Übertragung der Mitgliedschaft
Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit CrossFit Tuttlingen und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei CrossFit Tuttlingen sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung berechnet CrossFit Tuttlingen einmalig 40,00 Euro.
10. Wechsel des Mitgliedschaftsmodells
Ein Wechsel auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines Monats möglich. Die Vertragslaufzeit von drei Monaten beginnt dann erneut.
Ein Wechsel auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der 3-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) möglich.
11. Preisanpassungen
CrossFit Tuttlingen behält sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert CrossFit Tuttlingen das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. CrossFit Tuttlingen wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Tuttlingen berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.
12. Körperliche Anforderungen
CrossFit ist ein hochintensives leistungsorientiertes Training. Deshalb empfiehlt CrossFit Tuttlingen allen Personen, die die Leistungen von CrossFit Tuttlingen nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.
13. Haftung
CrossFit Tuttlingen haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für die Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Tuttlingen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten von Crossfit Tuttlingen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der unter „Nutzungsvereinbarung“ bezeichneten Leistungen.
Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände hat das Mitglied selbst zu achten. CrossFit Tuttlingen übernimmt für deren Verlust oder Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CrossFit Tuttlingen bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von CrossFit Tuttlingen zur Verfügung gestellter Spinde. Diese können von CrossFit Tuttlingen bei Missbrauch durch den Kunden geöffnet werden.
14. Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Tuttlingen personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Alle weiteren Details zum Datenschutz werden in der Datenschutzerklärung ausführlich erläutert.
15. Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht derart äußern, dass der Ruf und das Prestige des jeweils anderen beeinträchtigt oder geschädigt wird.
16. Schlussbestimmungen
CrossFit Tuttlingen ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit Tuttlingen auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Tuttlingen berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
Diese Vereinbarung ist bindend. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, wird als Gerichtsstand Tuttlingen vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Tuttlingen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 23. März 2022